Einführung
Investitionen in den US-Immobilienmarkt bieten attraktive Renditemöglichkeiten, gehen jedoch mit komplexen steuerlichen Vorschriften einher. Rockfish Capital Germany GmbH wurde so strukturiert, dass internationale Investoren steuerliche Effizienz maximieren und bürokratische Hürden vermeiden. Dank des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und den USA profitieren Investoren von steuerlichen Vorteilen, ohne direkte US-Steuerpflicht oder FATCA-Auflagen.
Dieser Leitfaden erklärt, wie Rockfish Capital Germany GmbH einen nahtlosen und steueroptimierten Investitionsprozess für deutsche Anleger gewährleistet.
Warum Rockfish-Investoren keine US-Steuererklärungen einreichen müssen
Viele internationale Anleger fürchten sich vor US-Steuererklärungen und K-1-Formularen. Da Rockfish Capital Germany GmbH als Blocker-Gesellschaft fungiert, bedeutet das für Investoren:
- Sie erhalten keine K-1-Formulare von US-Partnerschaften.
- Sie müssen keine US-Steuererklärungen einreichen.
- Rockfish übernimmt die gesamte steuerliche Verwaltung auf Unternehmensebene, sodass Investoren keine direkte Steuerpflicht haben.
Wie Rockfish US-Quellensteuern vermeidet
Nach US-Steuerrecht unterliegen ausländische Unternehmen, die in den USA investieren, normalerweise einer Quellensteuer von 30 % auf US-Erträge (z. B. Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen). Dank des US-Deutschland Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) kann Rockfish jedoch:
- Geringere oder keine Quellensteuern auf Erträge aus US-Immobilien zahlen.
- Durch das Einreichen des IRS-Formulars W-8BEN-E Steuervergünstigungen geltend machen und automatische Steuerabzüge verhindern.
- Steuerverpflichtungen auf Unternehmensebene regeln, sodass Investoren nicht betroffen sind.
Wichtige Steuerformulare, die Rockfish für Investoren einreicht
Damit Investoren von einer steueroptimierten Struktur profitieren, übernimmt Rockfish Capital Germany GmbH die folgenden steuerlichen Verpflichtungen:
- Formular W-8BEN-E – Wird bei US-Partnerschaften und Fonds eingereicht, um DBA-Vorteile zu sichern und Quellensteuer zu vermeiden.
- K-1-Formulare gehen an Rockfish – Rockfish verarbeitet diese intern, damit Investoren nicht direkt betroffen sind.
- Formular 1120-F (US-Steuererklärung für ausländische Unternehmen) – Wird nur eingereicht, falls steuerpflichtige US-Einkünfte anfallen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
FATCA-Konformität: Keine direkte Meldepflicht für Investoren
Rockfish Capital Germany GmbH könnte unter FATCA als Passives Nicht-Finanzielles Auslandunternehmen (Passive NFFE) oder als ausländische Finanzinstitution (FFI) eingestuft werden, abhängig von seiner genauen Geschäftstätigkeit. In der Regel bedeutet dies:
- Investoren unterliegen keinen direkten FATCA-Meldepflichten.
- Rockfish reicht das Formular W-8BEN-E bei Finanzinstituten ein und sorgt für regulatorische Konformität.
- Investoren sollten mit ihren Steuerberatern prüfen, ob sich regulatorische Anforderungen ändern könnten.
Zusammenfassung: Steuerliche Vorteile für Rockfish-Investoren
- Keine K-1-Formulare – Rockfish übernimmt die US-Steuerberichterstattung.
- Keine US-Steuererklärung für Investoren – Alle Steuerverpflichtungen werden auf Unternehmensebene geregelt.
- Keine Quellensteuer – Das US-Deutschland Doppelbesteuerungsabkommen stellt sicher, dass keine unnötigen Steuerabzüge erfolgen.
- FATCA-Konformität sichergestellt – Rockfish verwaltet FATCA-Anforderungen und stellt sicher, dass alle regulatorischen Verpflichtungen erfüllt werden.
Fazit
Rockfish Capital Germany GmbH bietet eine optimierte steuerliche Struktur, die maximale Effizienz und Compliance gewährleistet, ohne Investoren mit steuerlichen Verpflichtungen in den USA zu belasten. Durch die Nutzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den USA stellt Rockfish sicher, dass Investoren in US-Immobilien investieren können, ohne sich mit direkten Steuerverpflichtungen befassen zu müssen.
Disclaimer
Dieser Leitfaden dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung dar. Die bereitgestellten Informationen basieren auf aktuellen Gesetzen und Vorschriften, die sich ändern können. Rockfish Capital Germany GmbH übernimmt keine Gewähr für die steuerliche Behandlung oder Einhaltung spezifischer Vorschriften und haftet nicht für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Inhalte getroffen werden. Investoren sollten sich vor einer Investitionsentscheidung von qualifizierten Steuer- und Rechtsexperten beraten lassen.